Probleme bei der Abnahme ihres Fahrzeugumbaus ? Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Sonderabnahmen nach StVzO §19 und §21.
Hierbei können wir auf eineumfangreiche Sammlung an Gutachten in den folgenden Bereichen zugreifen:
- Fahrwerksfestigkeit
- Karosseriefestigkeit (für Motorumbauten)
- Traglastgutachten
- Abgasgutachten
- Felgenfestigkeiten
- Radfestigkeiten bis in ET – Bereiche
- Bremsengutachten
- Türgriffentfernung
- Rennsportsitze
- Turboumbauten
- usw.


